Der LOK – Fonds

LOK e.V. kann finanzielle Unterstützung bei Investitionen, die für die Realisierung von Gründungen oder zum Aufbau junger Unternehmen notwendig sind, gewähren. Als gemeinnütziger Verein kann LOK e.V. Mittel nur an Personen vergeben, die gemäß AO, §53 Mildtätige Zwecke (Ehepartner: monatlich < 1.380.-; Alleinstehende und Alleinerziehende: monatlich < 1.725.-), einen entsprechenden Anspruch haben.

Der Fonds ist gedacht für kleinere Ausgaben bis max. 2.000.-. Höhere Unterstützungsleistungen nur in Ausnahmefällen.

Formloser Antrag mit Beschreibung des Unternehmens und/oder der Geschäftsidee, der beantragenden Person(en) und des Grunds für die Antragstellung. Bitte Nachweis über Einkommen beifügen.

Antragstellung an: LOK e.V., Vorstand, Marchlewskistraße101, 10243 Berlin

Der Vorstand entscheidet über den Antrag und informiert die Antragsteller*innen zeitnah.

Der LOK-Fonds ist angewiesen auf Spenden Dritter. Wer die Arbeit des LOK-Fonds unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können.
Stichwort Spende, DE98 1009 0000 5629 6090 00, Berliner Volksbank

Im Augenblick (11.2021) kann der gemeinnützige LOK e.V. leider keine Gelder vergeben.